Vorgang:10788 – Ein Brief aus München 19.03.04 Sehr geehrter Herr Müller, wir danken Ihnen für Ihre E-Mail vom 17.03.2004. Wie Sie sicherlich aus den Medien entnommen haben, hat Herr Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber in seiner Regierungserklärung am 6.11.2003 es als ein herausragendes Ziel der Bayerischen Staatsregierung bezeichnet, die Ausgaben im Staatshaushalt zurückzuführen. Dabei sollen gemessen am Jahr 2003 bis zum Jahr 2008 insgesamt 15% der Staatsausgaben eingespart werden. Damit sollen nicht nur die Neuverschuldung des Freistaates Bayern reduziert bzw. bis zum Jahr 2006 gänzlich vermieden werden, sondern es geht durch die damit einhergehende Umstrukturierung des Haushalts für die Zukunft auch darum, neue Spielräume für das politische Handeln zu eröffnen. Die Kürzung der Staatsausgaben stellt damit nach fester Überzeugung der Staatsregierung eine unumgängliche Maßnahme dar, um die wirtschaftliche Spitzenstellung des Freistaates Bayern zu sichern. In diesem Zusammenhang wurden verschiedene Modelle für die geplanten Einsparungen andiskutiert und u.a. auch die von Ihnen angesprochene Förderung des Einsatzes der Übungsleiter kritisch thematisiert. Aktuell können wir Ihnen hierzu nun Folgendes mitteilen: Gemäß Abschnitt B Nr. 2 der Sportförderrichtlinien wird nach Maßgabe der erteilten Übungsstunden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel der Einsatz von Übungsleitern in bayerischen Sportvereinen gefördert. Die Zuwendungen - gewährt als projektbezogene Zuschüsse im Wege der Festbetragsfinanzierung - werden jeweils für das abgelaufene Kalenderjahr (Abrechnungsjahr) bewilligt und ausgezahlt. Die Höhe der Zuwendung je Übungsstunde ist abhängig von den im Staatshaushalt für diesen Zweck zur Verfügung stehenden Mitteln im Jahr der Förderung und von der Gesamtzahl der förderfähigen Übungsstunden eines Abrechnungsjahres (Beispiel: Jahr der Förderung 2003 - Abrechnungsjahr 2002). Dabei beträgt die Zuwendung je Übungsstunde höchstens 2,30 € für bis zu 200 Jahresstunden, für eine darüber hinausgehende Jahresstundenzahl bis zu 300 Stunden höchstens 1,50 €. Trotz der ständig gestiegenen Mittel für die Übungsleiterbezuschussung wurde davon abgesehen, ein festes Mittelkont- ingent zu bilden; es wurden vielmehr im Interesse der Vereine jeweils so viele Mittel bereitgestellt, dass die Höchststundensätze von 2,30 € und 1,50 € bezahlt werden konnten. Aufgrund der vorgesehenen Einsparungsmaßnahmen im Nachtragshaushalt 2004 schien diese bisherige Handhabung im Förderjahr 2004 für das Abrechnungsjahr 2003 nicht mehr möglich. Es ist jedoch in einer „konzertierten Aktion“ gelungen, dass im jetzt anstehenden Förderverfahren die Übungsleiterstunden des Abrechnungsjahres 2003 nochmals und letztmalig ungeschmälert mit den Höchststundensätzen von 2,30 € bzw. 1,50 € ausbezahlt werden können. Die erforderlichen Mittel werden auf Anforderung bereitgestellt. Anders stellt sich die Situation für die ab dem Abrechnungsjahr 2004 gehaltenen Übungsstunden dar. Aufgrund der weiterhin erforderlichen Einsparmaßnahmen im Staatshaushalt kann jetzt schon gesagt werden, dass die Vereine in 2005 für diese (in 2004 gehaltenen) Stunden nicht mehr mit einer Bezuschussung im bisherigen Umfang rechnen können. Eine entsprechende Mitteilung wird in den nächsten Tagen auch von den Kreisverwaltungsbehörden an die Sportvereine gegeben werden. Mit freundlichen Grüßen Ihre Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung
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