Vorgang:10788 – Ein Brief aus München 19.03.04


Sehr geehrter Herr Müller,

wir danken Ihnen für Ihre E-Mail vom 17.03.2004. Wie Sie sicherlich aus den
Medien entnommen haben, hat Herr Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber in
seiner Regierungserklärung am 6.11.2003 es als ein herausragendes Ziel der
Bayerischen Staatsregierung bezeichnet, die Ausgaben im Staatshaushalt
zurückzuführen. Dabei sollen gemessen am Jahr 2003 bis zum Jahr 2008
insgesamt 15% der Staatsausgaben eingespart werden. Damit sollen nicht nur
die Neuverschuldung des Freistaates Bayern reduziert bzw. bis zum Jahr 2006
gänzlich vermieden werden, sondern es geht durch die damit einhergehende
Umstrukturierung des Haushalts für die Zukunft auch darum, neue Spielräume
für das politische Handeln zu eröffnen. Die Kürzung der Staatsausgaben
stellt damit nach fester Überzeugung der Staatsregierung eine unumgängliche
Maßnahme dar, um die wirtschaftliche Spitzenstellung des Freistaates Bayern
zu sichern.

In diesem Zusammenhang wurden verschiedene Modelle für die geplanten
Einsparungen andiskutiert und u.a. auch die von Ihnen angesprochene
Förderung des Einsatzes der Übungsleiter kritisch thematisiert. Aktuell
können wir Ihnen hierzu nun Folgendes mitteilen:
 
Gemäß Abschnitt B Nr. 2 der Sportförderrichtlinien wird nach Maßgabe der
erteilten Übungsstunden im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel der Einsatz von Übungsleitern in bayerischen Sportvereinen
gefördert. Die Zuwendungen - gewährt als projektbezogene Zuschüsse im Wege
der Festbetragsfinanzierung - werden jeweils für das abgelaufene
Kalenderjahr (Abrechnungsjahr) bewilligt und ausgezahlt. Die Höhe der
Zuwendung je Übungsstunde ist abhängig von den im Staatshaushalt für diesen
Zweck zur Verfügung stehenden Mitteln im Jahr der Förderung und von der
Gesamtzahl der förderfähigen Übungsstunden eines Abrechnungsjahres
(Beispiel: Jahr der Förderung 2003 - Abrechnungsjahr 2002). Dabei beträgt
die Zuwendung je Übungsstunde höchstens 2,30 € für bis zu 200 Jahresstunden,
für eine darüber hinausgehende Jahresstundenzahl bis zu 300 Stunden
höchstens 1,50 €. Trotz der ständig gestiegenen Mittel für die
Übungsleiterbezuschussung wurde davon abgesehen, ein festes Mittelkont-
ingent zu bilden; es wurden vielmehr im Interesse der Vereine jeweils so
viele Mittel bereitgestellt, dass die Höchststundensätze von 2,30 € und 1,50
bezahlt werden konnten. Aufgrund der vorgesehenen Einsparungsmaßnahmen im
Nachtragshaushalt 2004 schien diese bisherige Handhabung im Förderjahr 2004
für das Abrechnungsjahr 2003 nicht mehr möglich. Es ist jedoch in einer
konzertierten Aktion“ gelungen, dass im jetzt anstehenden Förderverfahren
die Übungsleiterstunden des Abrechnungsjahres 2003 nochmals und letztmalig
ungeschmälert mit den Höchststundensätzen von 2,30 € bzw. 1,50 € ausbezahlt
werden können. Die erforderlichen Mittel werden auf Anforderung
bereitgestellt. Anders stellt sich die Situation für die ab dem
Abrechnungsjahr 2004 gehaltenen Übungsstunden dar. Aufgrund der weiterhin
erforderlichen Einsparmaßnahmen im Staatshaushalt kann jetzt schon gesagt
werden, dass die Vereine in 2005 für diese (in 2004 gehaltenen) Stunden
nicht mehr mit einer Bezuschussung im bisherigen Umfang rechnen können. 

Eine entsprechende Mitteilung wird in den nächsten Tagen auch von den
Kreisverwaltungsbehörden an die Sportvereine gegeben werden.


Mit freundlichen Grüßen

Ihre Servicestelle 
der Bayerischen Staatsregierung


zurück